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24.01.2017

Betreff: Schweinehaltungsverordnung

Sehr geehrte Damen und Herrn,
ich lebe im Außenbereich und besitze eine an mein Grundstück angrenzende Wiese mit Stall. Dieser Stall besteht aus drei von einander getrennten Boxen.Dieser wiederum steht in einem abgetrennten Bereich( paddock), den wir für die Reitponys unserer Kinder genutzt haben. Da unsere Kinder heute erwachsen sind haben wir drei schottische Hichlandrinder auf der Weide. Gerne würde ich für den Eigenbedarf zwei Schweine dazustellen. Ist das laut Schweinehaltungsverordnung erlaubt? Alles was ich im Netz finden kann scheint sich eher auf professionelle Betriebe zu beziehen. Gibt es für den privaten Hausgebrauch andere Richtlinien? Freue mich auf eine fundierte Antwort,

M.Maasjost