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23.01.2016

Betreff: Schadensabwicklung Jungsauenkauf

Im August 2016 kauften wir 3 tragende und 7 deckfähige Jungsauen. Es handelt sich um dänische Sauen vopn einem Vermehrer im Raum Biberach. Nach 6 wöchiger Quarantäne-Zeit und Impfprophylaxe wurden die Tiere im Bestand aufgestallt. Eine der tragende Jungsauen gebar nur 8 Ferkel, von denen sie 2 tötete. Die Sau verendete in der Säugezeit nach 14 Tagen. Eine weitere Sauferkelte normal ab, drückte aber nach 14 Tagen den Mastdarm heraus und musste zum Schlachten verkauft werden. Die 3. Sau trat 10 Tage nach der Geburt auf ein Hinterbein nicht mehr auf, trotz tierärztlicher Behandlung musste das Tier nach dem Absetzen verkauft werden. Von den deckfähigen Jungsauen konnte ein Tier trotz Hormonbehandlung nicht belegt werden, da es nicht in die Rausche kam. Auf Anfrage wegen Schadensersatz, teilte mir der Vermehrer mit, dass er mir eine Rückvergütung von 10 % der Kaufsumme gewähren wird, aber nur wenn ich nochmals Tiere bei ihm kaufe.
Mich würde ineressieren wie eine Schadensregulierung in ähnlichen Fällen sonst abläuft.
Mathias Mayer