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Verladerampen: Planung, Bau, Bewirtschaftung

Dr. Reinhold Heggemann, 25782 Tellingstedt 

Ganz abgesehen davon, dass der Gesetzgeber seit dem 7.6.1999 in der Schweinehaltungshygieneverordnung Verladeeinrichtungen fordert (* siehe unten), sollte schon aus Eigeninteresse eine funktionsfähige Verladerampe vorhanden sein. Sie stellt bei entsprechender Ausführung und Bewirtschaftung nicht nur eine erhebliche Erleichterung beim Verladen, sondern auch eine wirksame hygienische Barriere zwischen Fahrzeug und Stallgebäude dar.

*Für bis zum 11.06.1999 bereits fertiggestellte Betriebe gilt eine Übergangsfrist bis zum 11.06.2002


Wer muss über eine Verladeeinrichtung verfügen?



  Sauen Aufzuchtplätze Mastplätze
Stallhaltung > als 3 > als 20 > als 20
Freilandhaltung > als 100 (Kombibetrieb) > als 700 > als 700
  > als 150 (Ferkelerzeuger)  


Der Gesetzgeber hat nun in den Ausführungsbestimmungen zur o.g. Verordnung genauer definiert, was er unter Verladeeinrichtung versteht:
„Die Einrichtungen zur An- und Ablieferung von Schweinen müssen außerhalb der Stallungen gelegen sein und über einen befestigten Platz, eine Rampe oder über eine andere bestandseigene Einrichtung verfügen, auf dem/der Schweine ver- oder entladen werden können. Ein geschotterter Platz gilt nicht als befestigt. Auf der Rampe bzw. auf dem befestigten Platz sollte ein Einlauf so vorgesehen werden, dass anfallende Flüssigkeiten nicht in den Stallbereich zurückfließen können. Ein Zurücklaufen von Schweinen ist sicher zu verhindern.“


Bereits bei der Planung einer Verladeeinrichtung gilt es bestimmte Aspekte zu beachten

  • Wie verläuft die Hauptwindrichtung?
  • Wo kann ein großer LKW auch mit Anhänger ungehindert rangieren?
  • Wie lassen sich kurze Treibwege innerhalb des Betriebes (evtl. Türdurchbruch) realisieren?
  • Könnten Nachbarn oder andere Personen durch (oft nächtlichen) Lärm gestört werden?
  • An welcher Stelle und mit welchen Materialien lässt sich eine Verladeeinrichtung am besten in das Hofbild integrieren?
  • Kann eventuell natürliches Gefälle im Gelände genutzt werden?


Sie sollten auf jeden Fall versuchen, die der Hauptwindrichtung abgewandte Stallseite für den Bau einer Rampe vorzusehen. Ist dies nicht möglich, so muss die Verladestation mit einem wirksamen Wind- und Wetterschutz versehen werden. Denken Sie daran, dass ihre Tiere zeitlebens im Stall waren und Wind nicht kennen. Dementsprechend ängstlich verhalten sie sich und wollen unter Umständen nicht zur Stalltür hinaus. Das kann den Verladevorgang erheblich behindern. Dieser Wind entsteht unter Umständen auch durch die Ablüfter im Stall, wenn ein starker Unterdruck im Gebäude aufgebaut wird. In diesen Fällen hat sich das kurzfristige Herunterfahren oder Ausstellen der Lüftung bewährt.

Da Schweine nicht ins Dunkle laufen, muss unbedingt für ausreichendes Licht im Verladebereich gesorgt werden. 

Die Verladerampe sollte sich grundsätzlich in zwei Bereiche aufgliedern: den Treibgang und die eigentliche Verladebucht. Dies hat gleich mehrere Vorteile. Zunächst kommt das Fahrzeug nicht direkt an den Stall. Dadurch stauen sich die herauslaufenden Tiere nicht so schnell zurück. Größere Mäster oder Betriebe mit Rein-Raus-Verfahren, die naturgemäß größere Tierzahlen bewältigen müssen, können darüber hinaus zwei oder drei Verladebuchten nebeneinander einrichten, die wechselweise beschickt werden. Dies verkürzt die Ladezeiten erheblich. Denn während der Fahrer die erste Partie aus der Verladebucht auf das Fahrzeug treibt, kann der Landwirt bereits die nächste Gruppe aus dem Stall holen. 



Wege dürfen sich nicht kreuzen
Die bauliche Zweiteilung erleichtert darüber hinaus die gedankliche Trennung der Rampe in zwei Hygienebereiche: Der weiße Bereich auf der Stallseite, in der Regel der Treibgang, darf nur vom Landwirt oder dem Stallpersonal betreten werden. Der Fahrer darf nur die Verladebucht, den Schwarzbereich, betreten. Allen Beteiligten, auch dem Aushilfsfahrer, muss klar sein, wo der Weißbereich anfängt, bzw. aufhört.

Die imaginäre Grenze zwischen diesen beiden Bereichen darf keiner der Beteiligten überschreiten. Diese Grenze kann sinnvollerweise durch einen roten Strich, ein Stopp-Schild oder ein weißrotes Plastikband sichtbar gemacht werden. Bereits bei der Bauplanung ist zu berücksichtigen, dass Reinigungs- und Desinfektionsflüssigkeiten nicht in den Betrieb zurücklaufen dürfen. Dies ist durch entsprechendes Gefälle, Abflussmöglichkeiten und eine mindestens 5 cm hohe Türschwelle sicherzustellen.

Zwischengitter, am besten Einwegtore, verhindern das Zurücklaufen von Tieren, die schon im Schwarzbereich waren. Bei längeren Treibwegen dürfen es auch gern mehrere Tore sein, damit zurückgelaufene Tiere wieder zügig auf den richtigen Weg gebracht werden können. 

Der untere Meter des Treibgangs sollte geschlossen und aus massivem Material (z. B. Kalksandstein) sein. Das hält Wind, Schadnager und andere Tiere ab. Zudem können die Schweine nicht nach draußen sehen, was sie vom zügigen Durchqueren ablenken würde. Ferner hat es sich bewährt den Treibgang ein- oder zweimal "über Eck" zu bauen. Schweine laufen erfahrungsgemäß dann wesentlich flüssiger.

Um zu verhindern, dass Personen über die Verladerampe den Stall betreten, müssen Rampe und Stall mit verschließbaren Türen gesichert sein. Die seitlichen Abtrennungen der Verladerampen sollten insgesamt zwischen 1,50 und 1,80 m hoch sein.

Nicht zu vergessen ist die Anbringung einer Klingel oder eines Signallichtes o.ä., damit sich Fahrer im Stall anmelden können.

Vor dem Verladevorgang sollten Sie einen Eimer mit Desinfektionslösung und ein Bürste bereitstellen, damit sich der Fahrer die Stiefel reinigen kann. Dieser Eimer mit Bürste muss selbstverständlich im "Schwarzbereich" der Verladerampe verbleiben und darf keinesfalls in den Stall mitgenommen werden. Nach der Verladung sollte sofort eine Reinigung und Desinfektion der Rampe stattfinden. Dabei ist insbesondere bei niedrigen Temperaturen auf die Einwirkzeit und geeignete Wirkstoffe zu achten. Dabei hat sich der Zusatz von Frostschutzmitteln oder auch Viehsalz bewährt.

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