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Salmonellen-Monitoring kommt

Franz-Josef Koch, Dessau: aus dlz-agrarmagzin 03/02 

Schweinemäster müssen sich auf die geplante Bundesverordnung einstellen
Wer am QS-System teilnehmen will, muss sich bereits jetzt dazu verpflichten. Doch auch die anderen Mäster werden künftig nicht daran vorbeikommen: Gemeint ist das Salmonellen-Monitoring bei Schlachtschweinen. Was das für die Landwirte bedeutet, erläutert Franz-Josef Koch, Dessau.


Die Notwendigkeit, die Salmonellenbelastung in Schweinebeständen und -fleisch zu verringern, ist seit Mitte der 90er Jahre zunehmend in das öffentliche Interesse gerückt. Auslöser hierfür waren immer wieder Lebensmittelinfektionen des Menschen, bei denen auch infiziertes Schweinefleisch als Ursache nachgewiesen wurde. Man geht davon aus, dass etwa 20 Prozent aller Salmonelleninfektionen beim Menschen darauf zurückzuführen sind. Vor allem der in letzter Zeit stark angestiegene Konsum von rohem Hackfleisch stellt bei unsachgemäßer Lagerung eine Gefahrenquelle dar.

Jahr Nachgewiesene Salmonellenerkrankungen b. Menschen in D Todesfälle
1991 135 000 152
1992 195 000 180
1993 140 000 133
1994 133 000 122
1995 114 000 84
1996 109 000 87
1997 105 000 80
1998 97 000 87

Maßgeblich für die jetzige Entwicklung ist eine 1993 in Dänemark aufgetretene Epidemie von etwa 400 Salmonellenerkrankungen beim Menschen, die nachweislich auf den Verzehr von Schweinefleisch zurückzuführen war. Daraufhin hat man in Dänemark ein flächendeckendes Salmonellen-Monitoring gestartet mit nachfolgenden Sanierungsmaßnahmen. Das Programm wird entsprechend publizistisch unterstützt, um die dänischen Schweine bzw. Fleischprodukte erfolgreich zu vermarkten. Auch in anderen Ländern wie Finnland, Schweden, Irland, Österreich oder Frankreich gibt es bereits nationale Bekämpfungsprogramme. Auch die Niederlande will noch in diesem Jahr ein Programm einführen. Finnland und Schweden zum Beispiel verlangen bei jedem Fleischimport eine Salmonellen-Freiheitsbescheinigung.


Erreger weit verbreitet
In Deutschland wurde 1996 erstmals ein größeres Monitoring an 12 000 Schlachtschweinen durchgeführt, um Aussagen zum Salmonellen-Status der hiesigen Schweinebestände zu bekommen. Diese und zwei spätere Untersuchungen belegen, dass in einigen Betrieben die Salmonellen durchaus noch größere Probleme bereiten. So hatte nahezu jeder dritte Mast- und jeder zweite Zuchtbetrieb nach serologischer Untersuchung positive Befunde. Bemerkenswert ist dabei, dass zu über 70 Prozent Salmonella typhimurium nachgewiesen wurde. Dieser Serotyp ist nicht an das Schwein adaptiert (angepasst) und stellt für den Menschen eine Infektionsgefahr (Zoonose) dar.

Bei dem durchgeführten Monitoring zeigte jeder 20. Schlachtposten (also 5%) eine starke Belastung (mehr als 50% positive Reaktion). Bei 69,7 Prozent der getesteten Schlachtschweine konnten keine Salmonellen im Kot oder Lymphknoten nachgewiesen werden.

Aufgrund dieser Ergebnisse und nicht zuletzt, um die Wettbewerbsfähigkeit innerhalb der europäischen Konkurrenz zu erhalten, wurden in Deutschland 1998 „Leitlinien für ein Programm zur Reduzierung des Eintrags von Salmonellen durch Schlachtschweine bei der Fleischgewinnung“ entwickelt. Dieses zunächst freiwillige Programm scheiterte jedoch, so dass es jetzt zu einer obligatorischen Regelung kommen wird. So ist im Laufe der nächsten Monate mit einer entsprechenden Bundesverordnung zu rechnen.


Untersuchung wird Pflicht
Kernpunkt der neuen Salmonellen-Verordnung wird mit hoher Wahrscheinlichkeit die Untersuchungspflicht für alle Betriebe sein, die Mastschweine zur Schlachtung abgeben. Spezialisierte Ferkelerzeuger oder Aufzuchtbetriebe werden nicht zur Probenentnahme verpflichtet. Diese kann in Form einer Blutprobe auf dem Mast-/Schlachtbetrieb oder als Fleischsaftprobe erfolgen. Die Proben sollten dabei möglichst gleichmäßig über das ganze Jahr verteilt genommen werden.

Die Anzahl der zu nehmenden Proben richtet sich nach der Betriebsgröße bzw. der Zahl der jährlich gelieferten Schlachtschweine. 
Soviel Proben sind notwendig:

Bei einer jährlichen Produktion von Anzahl Proben/Jahr
bis zu 100 Schlachtschweinen mindestens 45
100 bis 200 Schlachtschweine mindestens 50
mehr als 200 Schlachtschweine mindestens 60


Danach sind bei mehr als 200 produzierten Schlachtschweinen mindestens 60 Proben notwendig. Bei Kosten von etwa 5 Euro pro Probe bedeutet das eine Belastung von rund 300 Euro je Betrieb und Jahr.

Im Ergebnis dieses Salmonellen-Monitorings werden die Mastbetriebe in die drei Kategorien „niedriger Status“, „mittlerer Status“ und „hoher Status“ eingestuft.

Antikörperstatus Kategorie Positive Befunde i. d. Stichprobe
Niedriger Status I kleiner 20%
Mittlerer Status II 20 - 40%
Hoher Status III größer als 40%
Die Auswertung der Untersuchungsergebnisse ist durch den betreuenden Tierarzt oder eine Koordinierungsstelle durchzuführen. Das Bewerten und Einstufen (frühestens zwölf Monate nach der Erstuntersuchung) soll zweimal jährlich im Abstand von sechs Monaten erfolgen. Über die Untersuchungsergebnisse sind Aufzeichnungen fortlaufend zu führen und drei Jahre lang aufzubewahren. Im Falle der Einstufung in Kategorie II oder III sind die Ergebnisse der zuständigen Behörde (Veterinäramt) mitzuteilen. Der Schlachtbetrieb ist in jedem Fall bei Anlieferung von Schweinen über die Einstufung schriftlich zu informieren.


Was bedeutet die Einstufung für die Landwirte?
In Mastbetrieben mit „niedrigem Status“ sind keine Maßnahmen vorgesehen. Wird zweimal hintereinander ein „mittlerer Status“ festgestellt, muss sich der Mäster von seinem betreuenden Tierarzt über mögliche Maßnahmen beraten lassen. Diese Beratung ist schriftlich drei Jahre lang aufzubewahren.

„Hoher Status“ heißt Alarm
Bereits bei einmaliger Feststellung eines „hohen Status“ ist eine allgemeine Bestandskontrolle (Tierbestand, Fütterung, Tränke, Haltungsform, Betriebshygiene) vorgesehen. Es sollen gezielte Untersuchungen durchgeführt werden, um die Eintragsquelle der Salmonellen zu ermitteln, denen sich entsprechende Maßnahmen zur Bekämpfung der Salmonellen anschließen. In diesem Rahmen werden (in ihrer Anzahl noch nicht genau beziffert) auch bakteriologische Untersuchungen notwendig, die jeweils mit etwa 15 Euro anzusetzen sind. Auch diese Maßnahmen und deren Ergebnisse sind schriftlich drei Jahre lang aufzubewahren und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen.
Die bisherigen Untersuchungen, u.a. auch im Kammergebiet Westfalen-Lippe, ergaben, dass etwa ein bis zwei Prozent der Mastbetriebe in die Kategorie III, also hoher Status, einzustufen sind.

Bei zwei bis drei Prozent der Betriebe wurde eine mittlere Salmonellenbelastung festgestellt. Gefährlich wird es vor allem für die Kategorie III-Betriebe, weil sie künftig mit Vermarktungsproblemen rechnen müssen. Hier sollten die Alarmglocken schrillen. 

Eine Statusverbesserung ist aber jederzeit möglich, wenn neue Untersuchungsergebnisse weiterer Schlachtschweine eine veränderte Einstufung ergeben. Problematisch für die Mastbetriebe im Vorfeld der geplanten Salmonellen-Verordnung ist allerdings, dass nur die wenigsten einen Überblick über ihren Salmonellen-Status haben. Deshalb wäre es ratsam, sich bereits jetzt an seinen Schlachthof zu wenden und nach Untersuchungsmöglichkeiten zu fragen. Eine Alternative hierzu wäre die Entnahme einer Blutprobe durch den Hoftierarzt, wie sie auch bei anderen Infektionskrankheiten durchgeführt wird. Ebenso können bakteriologische Untersuchungen von Kotproben, insbesondere Sammelkotproben aus dem Flatdeck- und Mastbereich, wichtige Hinweise auf das Vorkommen von Salmonellen geben. 


Was gegen Salmonellen tun?
Wie bereits erwähnt, spielt heute vor allem der Salmonellentyp Salmonella Typhimurium eine Rolle. Dieser Erreger hat sich zunehmend in den Schweinebeständen verbreitet und ist mittlerweile das am meisten nachgewiesene Serovar. Er kann auf den verschiedensten Wegen in einen Bestand eingeschleppt werden. Das kann zum einen über infizierte Zukauftiere erfolgen, die dann den Erreger ausscheiden. Zum anderen können die Salmonellen durch verunreinigtes Futter, Staub, Vögel, Hunde, Katzen und nicht zuletzt durch Schadnager in einen Bestand eingeschleppt werden.

In der Mehrzahl der Fälle verläuft die Infektion mit Salmonella Typhimurium ohne sichtbare Krankheitserscheinungen (latent) im Bestand. Die Salmonellose, also die Infektion mit klinischen Symptomen, kann aber auch zu einem existenzbedrohendem Problem für Mastbetriebe werden.

Bei einer klinischen Erkrankung ist eine antibiotische Behandlung nach Überprüfung der Resistenzlage zwar möglich, aber auf Dauer nicht erfolgversprechend. Es kann bei behandelten Tieren auch jederzeit wieder zu Rückfällen kommen. Es werden dann erneut Salmonellen ausgeschieden, da diese in den Körperzellen nicht oder nur unzureichend von den Antibiotika erfasst werden. Hinzu kommt, dass Salmonella Typhymurium mittlerweile weitgehend resistent gegen verschiedene Antibiotika ist, zum Beispiel gegen Ampicillin, Streptomycin oder Tetracykline.

Für das Haften einer Infektion sind neben pathogenem (krankmachenden) Serotyp und resistenzmindernden Faktoren (z. B. Haltungsbedingungen, andere Infektionserkrankungen, Mykotoxine im Futter) entsprechende Erregermengen notwendig. Da Salmonellen sehr widerstandsfähig sind und sich bei Temperaturen zwischen 10 und 47 °C auf den unterschiedlichsten Substraten vermehren, kann es leicht zur Anreicherung kommen. Sie können getrocknet oder gefroren über Monate überleben, werden aber durch Hitze (über 70 °C ), Sonnenlicht oder gebräuchliche Desinfektionsmittel binnen Minuten abgetötet. Die Lebensdauer der Salmonellen wird auch bei pH-Werten unter 5 stark verkürzt. Insofern bietet hier zum Beispiel die Flüssigfütterung gute Voraussetzungen, die Salmonellen in Grenzen zu halten.


So lange überleben Salmonellen
Medium Zeitdauer
Glatte Metalloberfläche
Insekten
Kot
14 Tage
16 Tage
1 Jahr
Getrockneter Kot
Feuchte Erde
Getrocknete Erde
2,5 Jahre
1 Jahr
1,4 Jahre
Abwasser
Staub (Raumtemperatur)
Getrocknetes Volleipulver
2,7 Jahre
4 Jahre
13 Jahre


Lactulose verabreichen 
Ein wesentlicher Punkt, die Salmonellenbelastung im Bestand zu reduzieren, ist wie gegen andere Erreger auch ein ausgefeiltes Hygienemanagement. Dazu zählt vor allem die Umstellung auf das Rein-Raus-Verfahren, begleitet von entsprechend gründlicher Reinigung und Desinfektion. Ebenso ist es ratsam, die Belegungsdichte zu senken, das Stallklima zu optimieren sowie Fliegen und Schadnager intensiv zu bekämpfen. Insbesondere Ratten und Mäuse sind ein natürliches Wirtsreservoir für Salmonellen (bis 30% Befallsrate).

Neuere Untersuchungen haben gezeigt, dass sich auch mit prophylaktischen Lactulose-Gaben die Salmonellenausscheidung der Tiere verringern lässt. Lactulose ist ein Milchzuckerderivat, das mit dem Futter verabreicht wird. Die hauptsächliche Wirkung besteht darin, dass die Lactulose die Passage durch den Dünndarm übersteht und unbeschadet in den Dickdarm gelangt. Dort wird sie von Bakterien zu kurzkettigen organischen Fettsäuren (u.a. Milch-, Essig-, Butter- und Propionsäure) zerlegt, wodurch der Darminhalt angesäuert wird.

Dies wiederum führt dazu, dass sich Erreger wie Salmonellen schlechter vermehren bzw. an die Darmwand anheften können. Gleichzeitig wird die Darmperistaltik angeregt, so dass sich der Transit durch den Dickdarm beschleunigt und schädliche Stoffwechselprodukte zügig den Darm verlassen.
In diesem Zusammenhang ist auch der Einsatz von Futtersäuren (z. B. Formyl‚) zu erwähnen.
Eine weitere Möglichkeit, die Salmonellenbelastung in Schweinebeständen deutlich zu reduzieren, ist die Impfung. Bereits seit Mitte der 70er Jahre wird gegen den an das Schwein angepassten Salmonellentyp Salmonella choleraesuis ein Lebendimpfstoff erfolgreich eingesetzt. Da es aber nicht zur Bildung einer Kreuzimmunität kommt, ist dieser Impfstoff zum Einsatz gegen Salmonella Typhimurium ungeeignet. Gegen diesen ja auch für den Menschen gefährlichen Erreger ist ein neuer Impfstoff entwickelt worden, der sich zur Zeit im Zulassungsverfahren befindet. Er soll noch in diesem Jahr auf den Markt kommen.

Untersuchungen haben gezeigt, dass sich mit Hilfe dieser Impfung die Anzahl ausscheidender Tiere und somit der Keimdruck deutlich verringern lässt. Eine Einstufung als Betrieb mit hoher Salmonellenbelastung im Zuge des Monitorings ist somit bei geimpften Beständen nicht zu erwarten. Weiterhin konnten bei geimpften Schweinen keine klinischen Erkrankungen mehr beobachtet werden. Der Einsatz von Antibiotika ist somit weitgehend vermeidbar.

Das Impfschema sollte dabei so aussehen: Die Grundimmunisierung der Sauen (zwei Impfungen im Abstand von drei Wochen) ist sechs und drei Wochen vor der Geburt durchzuführen. Um den Impfschutz aufrecht zu erhalten, ist jeweils drei Wochen vor der Geburt die Impfung zu wiederholen. Ferkel sind ab der dritten Lebenswoche zweimal zu impfen.

Fazit


Ziel der geplanten Bundesverordnung ist es, den Eintrag von Salmonellen durch Schlachtschweine in die Fleischverarbeitung und damit in die Lebensmittelkette zu verringern. Für die Landwirte bedeutet das, bereits im Tierbestand den Infektionsdruck zu senken. Weitere Maßnahmen auf dem Schlachthof, zum Beispiel die getrennte Schlachtung von Schweinen aus salmonellenfreien und kontaminierten Betrieben, sollten ebenso dazu beitragen, den Eintrag von Salmonellen in die Lebensmittelkette deutlich zu reduzieren. 

Die gesetzlichen Regelungen sollten somit nicht als Repression gegenüber den Schweinehaltern angesehen werden, sondern als vertrauenschaffende Maßnahme gegenüber dem Verbraucher. Jeder Mäster ist gut beraten, sich im Vorfeld der neuen Verordnung bereits mit dem Thema Salmonellen auseinander zu setzen. Und wer über seinen Schlachthof oder Hoftierarzt bereits jetzt die Möglichkeit hat, den Salmonellen-Status seines Bestandes zu ermitteln, sollte dies auch tun. Nur so können mögliche Probleme bereits im Vorfeld der Salmonellenverordnung ausgeräumt werden.




Die Salmonellose beim Schwein - Allgemeine Informationen
Insgesamt werden unter den Salmonellen über 2400 Serovaren unterschieden, von denen zwei als schweinespezifisch anzusehen sind (Salmonella Cholaraesuis und Salmonella Typhisuis) und meist durch Zukauf in den Bestand eingeschleppt werden. Beide spielen zur Zeit in Deutschland keine wichtige Rolle – im Gegensatz zu Salmonella Typhymurium, der sich zunehmend in den hiesigen Schweinebeständen verbreitet hat.

Bei einer latenten Infektion, wie sie heute hauptsächlich auftritt, werden keine klinischen Symptome beobachtet. Es kommt aber immer wieder zur Ausscheidung von Salmonellen (insbesondere in Stresssituationen), die in Darmlymphknoten und anderen Organen überleben. Diese Tiere stellen eine ständige Infektionsgefahr dar.

Die septikämische Form wird hervorgerufen von Erregern im Blutkreislauf betroffener Tiere. Sie ähnelt klinisch der Ödemkrankheit der Ferkel, verläuft aber mit Fieber. Betroffen sind hauptsächlich Absetzferkel, aber auch ältere Mastschweine und Zuchttiere. Es werden plötzliche Todesfälle oder Aborte festgestellt, weiterhin blaurote Verfärbungen zum Beispiel an den Ohrmuscheln, der Rüsselscheibe und der Bauchdecke. Nach drei bis vier Tagen sind gelbgraue wässrige Durchfälle zu beobachten. Auch Lungensymptome (pumpende Atmung) sind nicht selten. Die Sterblichkeitsrate kann weit über 20 Prozent betragen.
Die chronische Darmform ist gekennzeichnet durch unspezifischen, breiig bis blutigen Durchfall. Weitere Folgen sind chronischer Husten und vermehrtes Kümmern.

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