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Impfen - Ja, aber richtig Allgemeine praktische Hinweise zur Durchführung von Impfungen

Pfizer: Spezies Team Schwein 

Die Herstellung, Abgabe und Impfung von Tieren wird in Deutschland gesetzlich durch die Verordnung über Sera, Impfstoffe und Antigene nach dem Tierseuchengesetz geregelt. Der § 34 regelt die Anwendung von Impfstoffen.

Danach ist die Anwendung von Impfstoffen den Tierärzten vorbehalten. Die zuständige Behörde kann jedoch von dieser Regel ”im Einzelfall Ausnahmen zulassen” (sofern Belange der Seuchenbekämpfung nicht entgegenstehen, insbesondere eine Verbreitung von Erregern übertragbarer Tierkrankheiten nicht zu befürchten ist). Tierhalter und andere Personen, die nicht Tierärzte sind, dürfen Impfstoffe nur nach einer tierärztlichen Behandlungsanweisung für den betreffenden Fall anwenden. 

Eine nach diesem Paragraphen ermöglichte Ausnahmegenehmigung regelt dann auch alle weiteren Modalitäten der Überwachung. Der Antrag auf Erteilung einer solchen Ausnahmegenehmigung kann nur von dem betreuenden Hoftierarzt in schriftlicher Form bei der zuständigen Bezirksregierung gestellt werden. Voraussetzung hierzu ist häufig ein entsprechender Werk- oder Betreuungsvertrag mit dem niedergelassenen Hoftierarzt, der es diesem ermöglicht, seine nach dem Gesetz festgelegten Pflichten wahrzunehmen. Im einzelnen handelt es sich dabei um:

  • Antragstellung:
    Der beauftragte niedergelassene Tierarzt stellt den Antrag bei der zuständigen Überwachungsbehörde für einen begrenzten, überschaubaren Zeitraum (in aller Regel ein Jahr). Aus diesem Antrag müssen der Name und die Anschrift des Tierhalters sowie die Größe des zu behandelnden Bestandes hervorgehen. 
  • Der Tierarzt muss die entsprechende Impfindikation (Infektionskrankheit, gegen die geimpft werden soll) feststellen und die Impffähigkeit beurteilen.
  • Zusammen mit dem Tierhalter muss in aller Regel ein sogenanntes Impfkontrollbuch geführt werden.

Folgende Angaben sind dabei festzuhalten:
  • 1. Art des Impfstoffes, Bezeichnung, Hersteller, Charge, Verfallsdatum, Menge
  • 2. Zeitpunkt der Abgabe und Anwendung
  • 3. Anzahl der geimpften Tiere 
  • 4. Person, welche die Impfung durchgeführt hat
    • Der Bestand unterliegt dabei weiterhin der fortlaufenden tierärztlichen Betreuung durch den Antragsteller. Die vorgeschriebenen regelmäßigen Kontrollen nach der Impfung sind ebenfalls durch einen schriftlichen Nachweis zu führen.


    Manche Überwachungsbehörden machen Ihre Entscheidung bei einem Erstantrag zusätzlich von einem Ortstermin (Betriebsbegehung) abhängig, bei der die Voraussetzungen und Gegebenheiten für eine korrekte Impfung durch einen ”Nicht-Tierarzt” vor Ort überprüft werden sollen (z. B. Vorhandensein eines entsprechend ausgerüsteten Aufbewahrungsortes bzw. Überprüfung der vorhandenen Sachkenntnis des Impfenden).
    Die Gebrauchsinformation ist der bindende Rahmen für die Anwendung eines jeden Impfstoffes. Eine Abweichung von den in der Gebrauchsinformation gegebenen Anweisungen muss in jedem Fall vermieden werden. (Sie kann nämlich zum Beispiel eine Reduktion des Impferfolges und/oder unerwünschte Nebenwirkungen zur Folge haben.)
    Im einzelnen sind folgende Gegebenheiten der Gebrauchsinformation zu beachten:
    • 1. Zugelassene Tierart, -kategorie 
    • 2. Applikationsart und -ort 
    • 3. Impfdosis
    • 4. Impfalter
    • 5. Impfzeitpunkt (z. B. Muttertier- oder Jungtierimpfung) 
    • 6. Impfintervalle (Grund- und Wiederholungsimpfung)
    • 7. Lagerung (Temperatur!)
    • 8. Wartezeit 
    • 9. Besondere Hinweise 
    • 10. Neben- und Wechselwirkungen
    • 11. Haltbarkeitsdauer

Eine Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Impfung ist die ordnungsgemäß durchgeführte Applikation!

Die praktische Erfahrung aus dem Impfstoffeinsatz hat gezeigt, dass für einen vollen Impferfolg eine gute Zusammenarbeit zwischen dem Landwirt und dem betreuenden Tierarzt zwingend notwendig ist. 
Im Zusammenhang mit jeder Impfung müssen stets auch betriebsspezifische Gegebenheiten und Managementbedingungen im Umfeld der Tiere überprüft und gegebenenfalls geändert werden. Dies gilt besonders beim Einsatz von Impfstoffen, die gegen Faktorenerkrankungen (wie z. B. die Enzootische Pneumonie) oder gegen einzelne ihrer infektiösen Komponenten (Mykoplasmen) gerichtet sind. 
Ein Bestand muss in jedem Fall ”impfwürdig” sein, d.h. die Tiere müssen in der Lage sein, auf die Impfung mit einer entsprechenden Immunantwort zu reagieren. Impfstoffe sollten grundsätzlich nur bei gesunden, ausgeruhten Tieren angewendet werden. Diese Forderung ist bei der Impfung von Einzeltieren leicht zu berücksichtigen, kann aber in Massentierhaltungen häufig nur mit Einschränkungen erfüllt werden. Wenn sich z. B. ein Betrieb für die Durchführung einer Impfung als Bestandmaßnahme entschließt, müssen immer alle betroffenen Tiere des Bestandes geimpft werden, um in den Genuss der Schutzwirkung einer geschlossenen Impfdecke zu gelangen. Impflücken können die Wirksamkeit der Impfung entscheidend beeinträchtigen. 
Das in der Gebrauchsinformation des jeweiligen Impfstoffes angegebene Mindestimpfalter, d.h. das Lebensalter, in dem die betreffende Tierart geimpft werden darf, ist unbedingt zu befolgen. 

Eine Impfung besteht meistens nicht aus einer einzigen Applikation. Häufig sind mehrere Applikationen in einer bestimmten zeitlichen Abfolge zu verabreichen. Das heißt, das in der Gebrauchsanweisung vorgegebene Impfschema ist einzuhalten. Dabei sind die genannten Abstände und Intervalle zwischen den einzelnen Impfungen bei der Grund- und ggf. bei der Wiederholungsimmunisierung zum Aufbau einer belastbaren Immunität von großer Bedeutung. 
Bei der Impfstoffverabreichung ist neben der korrekten Applikationsart (intramuskulär/ subkutan/ u.a.) auch der richtige Applikationsort (z. B. Nackenmuskulatur) sehr wichtig. Eine Applikation an einem falschen Ort kann infolge der unterschiedlichen Aufnahme der wirksamen Bestandteile eines Impfstoffes an verschieden Körperstellen negative Auswirkungen haben. 
Die angegebene Dosierung (Mindestimpfdosis) ist unbedingt einzuhalten, da nur für diese Dosierung die Wirksamkeit in entsprechenden Untersuchungen belegt ist. Bei einer Veränderung der Dosierung kann eine Wirksamkeit nicht mehr gewährleistet werden.


Ein Impfstoff ist ein sehr empfindliches Mittel. 

Die Qualität des Impfstoffes zur Zeit der Anwendung bestimmt im entscheidenden Maße den Ausgang der Impfung. Die sachgerechte kühle und dunkle Lagerung in einem funktionstüchtigen und gut gewarteten Kühlschrank (zwischen +2 und +8°C) und die fachlich richtige Aufbereitung des Impfstoffes müssen sichergestellt sein. Falsch gelagerte oder nachträglich verunreinigte Impfstoffe können nicht nur zu Unverträglichkeitsreaktionen bei den geimpften Tieren führen, sondern sogar zur absoluten Unwirksamkeit der Impfung. 




Ein Kühlschrank dürfte es schon sein, nur sollte er nicht wie dieses Exemplar völlig überladen und zudem auch noch total vereist sein. Dies ist dann auch keine korrekte Lagerung eines Impfstoffes. 






Angebrochene Behältnisse sind schnellstmöglich zu verbrauchen. In ein Behältnis gelangende Bakterien (die z. B. mit der Impfnadel eingebracht worden sind), führen neben anderen Verunreinigungen schnell zu Wirksamkeitsverlusten. Ebenso fraglich ist die Entnahme aus Flaschen, deren Gummistopfen, wie in der nebenstehenden Abbildung dargestellt, verunreinigt sind.




Die ausschließliche Verwendung eines sauberen Impfinstrumentariums sollte ebenfalls eine Selbstverständlichkeit sein. Unter praktischen Bedingungen haben sich sowohl die Henke-Ferro-Matic (M91) wie auch die Henke-Uni-Matic bei der Impfstoffapplikation beim Ferkel bewährt (siehe Abbildungen).





Es wird empfohlen, die Flasche mit dem Impfstoff nie senkrecht auf den „Dorn“ aufzusetzen, sondern den Gummistopfen immer etwas schräg anzustechen. Auf diese Weise verhindert man zuverlässig das bei senkrechtem Aufsetzen vereinzelt vorkommende Ausstanzen von Gummipartikeln, die dann in den Spritzenmechanismus und in den Impfstoff gelangen können. 


Einzelne Impfstoffhersteller bieten auch als einen speziellen Kundenservice Kunststoffspritzen für den Landwirt an (jeweils über den Haustierarzt zu beziehen).
Abbildung verschiedener Modelle

Hinweise zur Durchführung der Mykoplasmen - Impfung
Der Krankheitsbegriff der Entzootischen Pneumonie umschreibt eine Faktorenkrankheit der Atmungsorgane beim Schwein. Der ursächliche Erreger heißt Mycoplasma hyopneumoniae. Die Infektion mit diesem Erreger erfolgt meist bereits im Saugferkelalter von den Sauen ausgehend. Unter dem kurzfristigen und zudem begrenzten Schutz maternaler Antikörper (ca. 12 bis 14 Tage) entwickeln sich in diesem frühen Lebensabschnitt meist keine Krankheitserscheinungen. Erste Symptome treten bei den infizierten Tieren häufig erst nach dem Absetzen auf. Absetzer können sich darüber hinaus aber auch erst im Aufzuchtbereich infizieren. Zeitpunkt des Auftretens und der Schweregrad der klinischen Symptomatik sind stark faktorenabhängig. Akute „lebensbedrohliche” Krankheitsverläufe sind eher selten. Häufiger findet sich die durch langsame Ausbreitung im Bestand gekennzeichnete chronische Form. Diese äußert sich zunächst durch Husten. Es entwickelt sich dabei das Krankheitsbild einer chronischen Bronchopneumonie mit Wachstumsdepressionen und verschlechterter Futterverwertung, die langfristig erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen kann.
In der Praxis treten fast immer bakterielle Mischinfektionen auf, bei denen M. hyopneumoniae die primäre Rolle spielt und als Wegbereiter für sekundäre Infektionen wirkt. 

Seit 1994 gibt es in Deutschland Mykoplasmen-Impfstoffe. Sie werden vorzugsweise bei Ferkeln intramuskulär appliziert. Muttertierimpfungen haben nach heutigem Kenntnisstand keinen ausschlaggebenden Wert, da die kolostrale Immunität die Infektion der Ferkel nicht verhindern kann. Ferkel werden einer zweimaligen i.m. Immunisierung unterzogen. Da die maternalen Antikörper die Immunitätsbildung nicht stören, gilt bei der Impfung häufig: 

”Je früher, desto besser!” 

Der maximale Impferfolg kann nur gewährleistet werden, wenn der Immunschutz durch die Impfung stabil ist, bevor es zur Infektion des einzelnen Tieres/Bestandes mit dem Felderreger kommt. Werden zum Beispiel in einer betroffenen Sauenherde die Ferkel bereits unmittelbar nach der Geburt mit Mykoplasmen infiziert, dann muss die durchzuführende Impfung gegen Mykoplasmen, die Erreger der Enzootischen Pneumonie, sinnvollerweise so früh wie möglich erfolgen (z. B. ab dem 3. Lebenstag). Nur bei möglichst früher Impfung kann der Impfstoff in der Lage sein, einen ausreichenden Immunschutz aufbauen zu können. Aus arbeitstechnischen Gründen kann die frühzeitig vorgenommene 1. Impfung zeitgleich mit der Verabreichung von Eisenpräparaten vorgenommen werden. Die Verabreichung der beiden Medikamente hat dabei ortsgetrennt zu erfolgen (auf verschiedenen Seiten). Für jedes Medikament sind verschiedene Spritzen zu verwenden!
Die 2. Impfung wird in aller Regel 2 bis 4 Wochen nach der 1. Impfung vorgenommen. Im allgemeinen empfiehlt sich eine dem Produktionsverfahren angepasste Applikation (z. B. beim Absetzen der Ferkel von der Sau, sofern oben genannte Zeitabstände zwischen beiden Impfungen eingehalten werden).



Der Impfstoff wird intramuskulär in die Nackenmuskulatur hinter dem Ohr injiziert. Die Dosis pro Impfung beträgt 2,0 ml. Beim Aufziehen des Impfstoffes in die Spritze ist auf die genaue Dosierung zu achten. Es darf keine Luft im Spritzkolben sein. Die Injektionsstelle muss sauber sein.


Impfbegleitende Maßnahmen
Wie bei jeder Impfung müssen natürlich Standardanforderungen an die Hygiene erfüllt werden; d.h. der Bestand sollte ”impfwürdig” sein. Weiterhin sollte beachtet werden, dass bei akuten Infektionskrankheiten im Schweinebestand, wie etwa der Aujeszkyschen Krankheit oder der Schweineinfluenza, kein Effekt durch eine Mykoplasmen-Impfung zu erwarten ist.


Schrittweise Umstellung der Antibiotika-Anwendungen

In der Praxis wird zu Beginn des Mykoplasmen-Impfprogramms empfohlen, die bisher vorgenommene antibiotische Behandlung vorerst weiterzuführen. Erst wenn alle Schweine innerhalb eines gemeinsamen Stalls bzw. Luftraums geimpft sind, kann die Behandlung mit Antibiotika reduziert und dann gegebenenfalls abgesetzt werden.

Bewertung des Nutzens durch eine Impfung
Dies kann in mehreren Schritten geschehen:
  • 3 Monate nach Beginn des Impfprogramms, bei Eintritt in die Mast 
    (Weniger Husten, gesteigerte Fresslust, gleichmäßigere Würfe bzw. Haltungsgruppen)
  • Nach ca. 6 Monaten - zur Schlachtung der ersten geimpften Tiere
  • Nach ca. 12 Monaten (Weniger Schlachtlungenveränderungen, höhere Schlachtkörperqualität, bessere Futterverwertung, höhere Tageszunahmen, kürzere Mastdauer, geringere Verlustraten, verminderter Behandlungsaufwand)
Für die freundliche Unterstützung der Firma



zu diesem Thema möchten wir uns herzlich bedanken!

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