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Fragen und Antworten zu Antibiotika in Futtermitteln


 

1. Warum werden Futtermitteln Antibiotika zugesetzt? 

Dies kann aus zwei Gründen geschehen: erstens zur Behandlung eines kranken Tiers (so genannte therapeutische Verwendung) und zweitens zur Anregung und Beschleunigung des Wachstums gesunder Tiere (so genannte Wachstumsförderer). 

2. Warum ist die Verwendung von Antibiotika in Futtermitteln problematisch? 

Die Verwendung antimikrobieller Arzneimittel hat sehr zur Verbesserung der Gesundheit von Mensch und Tier beigetragen. Missbrauch und zu häufiger Einsatz antimikrobieller Wirkstoffe haben jedoch das Wachstum antibiotikaresistenter Organismen gefördert. Diese so genannte Antibiotikaresistenz kann sich auf andere Mikrobenpopulationen übertragen. Erreger von Infektionskrankheiten, die gegen die Standardantibiotikabehandlung resistent sind, gefährden die Gesundheit von Mensch und Tier. 
In der Strategie der Gemeinschaft zur Bekämpfung der gesundheitlichen Bedrohung von Menschen, Tieren und Pflanzen durch die Resistenz gegen antimikrobielle Mittel hat die Europäische Kommission eine ganze Reihe von Maßnahmen im Veterinär- und Pflanzenschutzbereich umrissen. Dazu gehört die schrittweise Aufgabe der Verwendung von Antibiotika in Futtermitteln als Wachstumsförderer. 

3. Welche Antibiotika werden verboten? 

Mit dem Kommissionsvorschlag für eine neue Verordnung über Futtermittelzusätze wird vier antibiotischen Futtermittelzusätzen, die in der EU noch auf dem Markt sind, mit Wirkung zum Januar 2006 die Zulassung entzogen. Es handelt sich dabei um Monensin-Natrium, Salinomycin-Natrium, Avilamycin und Flavophospholipol (Einzelheiten siehe Anhang). Diese vier Antibiotika kommen derzeit in Humanarzneimitteln nicht zum Einsatz, um zu vermeiden, dass ein in der Humanmedizin verwendetes Antibiotikum wirkungslos ist, weil der betreffende Patient eine Antibiotikaresistenz entwickelt hat. 

4. Dürfen Landwirte Futtermitteln nach Belieben Antibiotika zusetzen? 

Nein. Ein Futtermittelzusatz darf in der EU nur in Verkehr gebracht werden, wenn er amtlich zugelassen ist, und darf nur von Marktteilnehmern verwendet werden, die über eine entsprechende Zulassung verfügen. Vor der Zulassung ist anhand einer wissenschaftlichen Evaluation nachzuweisen, dass ein solcher Zusatz der Gesundheit von Mensch und Tier nicht schadet. 
 5. Von wem und wie werden Futtermittelzusätze zugelassen? 

Die Richtlinien 70/524/EWG und 96/51/EWG des Rates enthalten die grundlegenden Vorschriften für die Zulassung, Verwendung und Vermarktung von Futtermittelzusätzen. Die Zusatzstoffe werden zur Verwendung in Futtermitteln für bestimmte Tierarten oder Gruppen von Tierarten getrennt zugelassen. Ein Unternehmen, das die Zulassung eines Zusatzstoffes beantragt, muss Unterlagen mit einschlägigen wissenschaftlichen Daten einreichen. Diese Unterlagen werden von den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission innerhalb des Ständigen Ausschusses für Futtermittel geprüft. Der Wissenschaftliche Ausschuss „Futtermittel" sowie in bestimmten Fällen auch der Wissenschaftliche Ausschuss „Lebensmittel" können bei Bedarf zur wissenschaftlichen Beratung herangezogen werden. 
Im Weißbuch zur Lebensmittelsicherheit hat die Kommission eine Neufassung und Vereinfachung der Vorschriften für die Zulassung von Futtermittelzusätzen angekündigt. Diese Revision hat sie heute vorgeschlagen (siehe IP/02/466). 

6. Warum hat die EU 1997/98 einige, aber nicht alle Antibiotika in Futtermitteln verboten? 

1997 und 1998 wurde fünf Antibiotika die Zulassung entzogen und deren Verwendung in Futtermitteln verboten (Avoparcin, Zink-Bacitracin, Spiramycin, Virginiamycin und Tylosin-Phosphat), um die Resistenz gegen zu therapeutischen Zwecken eingesetzte Antibiotika senken zu helfen. 
Diese fünf Stoffe wurden schon früher verboten, weil sie zu Arzneimittelverbindungen gehören, die auch in der Humanmedizin eingesetzt werden. Sie wurden als Schutzmaßnahme vom Markt genommen, um die Entwicklung von Resistenzen gegen zu therapeutischen Zwecken verwendete Antibiotika zu vermeiden. Die vier übrigen Antibiotika, die zur Verwendung in Futtermitteln als Wachstumsförderer zugelassen waren (Flavophospholipol, Salinomycin-Natrium, Avilamycin, Monensin-Natrium) gehören zu Arzneimittelverbindungen, die keine Verwendung in der Humanmedizin finden. 

7. Warum schlägt die Kommission nun vor, die restlichen vier Antibiotika schrittweise von der Verwendung auszuschließen? 

Im Mai 1999 hat der Wissenschaftliche Lenkungsausschuss empfohlen, diese vier Antibiotika in Futtermitteln nach und nach durch nichtantibiotische Alternativen zu ersetzen. Die Wissenschaftler kamen zu dem Schluss, dass die ständige Verwendung von antibiotischen Wachstumsförderern der Gesundheit von Mensch und Tier abträglich ist. Deshalb kündigte die Kommission in ihrem Weißbuch zur Lebensmittelsicherheit ihre Absicht an, diese Antibiotika schrittweise aus dem Verkehr zu ziehen. 
Der Wissenschaftliche Lenkungsausschuss hat seine Stellungnahme 2001 bekräftigt, als die Ergebnisse neuer Überwachungsprogramme für sieben Zusatzstoffe sowie neue Daten über die genetische Übertragung der Antibiotikaresistenz vorlagen. Die Industrie konnte sich dazu äußern, welchen Zeitplan sie für praktikabel hält, um sicherzustellen, dass zu gegebener Zeit nichtantibiotische Alternativen verfügbar sind. 

8. Welche Tierarten erhalten zurzeit Futtermittel, denen Antibiotika zugesetzt sind? 

In den bestehenden Zulassungen für Antibiotika als Futtermittelzusätze ist jeweils angegeben, an welche Tiere Futtermittel mit den jeweiligen Zusätzen verfüttert werden dürfen. Flavophospholipol darf derzeit den Futtermitteln für Kaninchen, Legehennen, Truthühner, Masthühner, Ferkel, Schweine, Kälber und Mastrinder zugesetzt werden. Avilamycin ist zur Verwendung in Futtermitteln für Ferkel, Mastschweine, Masthühner und Truthühner zugelassen, Salinomycin-Natrium für Ferkel sowie Mastschweine und Monensin-Natrium nur für Mastrinder (Einzelheiten siehe Anhang). 
 9. Wie steht es mit dem illegalen Antibiotikazusatz in Futtermitteln? 

Kontrollen und Sanktionen gegen die illegale Verwendung obliegen in erster Linie den einzelstaatlichen Behörden. 
Der heute angenommene neue Vorschlag für eine Verordnung über Futtermittelzusätze enthält die Verpflichtung, Rückstandshöchstgrenzen festzusetzen (sofern der Antragsteller nicht nachweisen kann, dass solche Grenzwerte unnötig sind). Diese Grenzwerte ermöglichen die Durchführung von Rückstandsüberwachungsplänen, die ein grundlegendes Kontrollinstrument darstellen. 

10. Was sind Kokzidiostatika? Warum dürfen sie weiterhin verwendet werden? 

Kokzidiostatika werden zur Verhütung und Behandlung der Kokzidiose bei Geflügel verwendet, einer durch Einzeller verursachten Tierseuche, die durch Exkremente von Tier zu Tier übertragen wird. Diese Einzeller schädigen die inneren Organe der Tiere schwer und verhindern damit die Aufnahme von Nährstoffen und das Wachstum. Die Infektionen verlaufen oft tödlich und können sich rasch ausbreiten. 
Dieser Vorschlag enthält deshalb strengere Vorschriften für Zulassung und Verwendung von Kokzidiostatika, verbietet ihre Verwendung aber nicht gänzlich, auch wenn sie antibiotischen Ursprungs sind. Derzeit zugelassen sind Decoquinat, Dicazuril, Halofuginon, Robenidin, Narasin und Narasin/Nicarbazin, Natrium-Lasalocid und Maduramicin-Ammonium. Sie kommen hauptsächlich bei Masthühnern zum Einsatz, in gewissem Umfang aber auch bei Truthühnern und Legehennen. Zur Vermeidung von Rückständen in den Eiern dürfen Legehennen nur während der Aufzuchtperiode Kokzidiostatika verabreicht werden. Masthühner und Truthühner dürfen nur bis zu einer bestimmten Frist vor der Schlachtung Kokzidiostatika erhalten. 
Hygienevorkehrungen und entsprechende Tierhaltungsmaßnahmen reichen allein nicht aus, um die Tiere frei von Kokzidiose zu halten. Die moderne Geflügelhaltung ist nur möglich, wenn die Kokzidiose verhindert werden kann, indem die Parasiten in ihrer Entstehung gehemmt oder abgetötet werden. Um die Sicherheit dieser Stoffe zu gewährleisten, schlägt die Europäische Kommission vor, die Zulassungen von Kokzidiostatika binnen vier Jahren zu überprüfen und zum Schutz der menschlichen Gesundheit Rückstandshöchstgrenzen festzusetzen. 

11. Wie müssen Futtermittelzusätze gekennzeichnet sein? 

Alle Zusatzstoffe müssen fortan mit folgenden Angaben gekennzeichnet sein: 
- Bezeichnung des Zusatzstoffes entsprechend der Eintragung ins Register, 
- Name und Anschrift des für das Inverkehrbringen des Erzeugnisses Verantwortlichen, 
- Nettogewicht des Wirkstoffs 
- Verwendungs- und Sicherheitshinweise, einschließlich der Angabe der Tierart, für die der Futtermittelzusatz bestimmt ist. 
Bei bestimmten Arten von Zusatzstoffen können auch die Angabe des Verfallsdatums und bestimmte Angaben aus der Zulassung erforderlich sein. 
Vgl. folgende Veröffentlichung:http://europa.eu.int/comm/food/fs/afs/authorisation/afs_authorisation_en.html

Anhang 
Für die Verwendung in Futtermitteln zugelassene Antibiotika:

  1. Flavophospholipol: Kaninchen, Legehennen, Truthühner, Masthühner, Ferkel, Schweine , Kälber, Mastkälber
  2. Monensin-Natrium: Mastrinder
  3. Salinomycin-Natrium: Ferkel, Mastschweine
  4. Avilamycin: Ferkel, Mastschweine, Masthühner, Truthühner
 

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