Header-Grafik

10.08.2011

Betreff: AW: Fütterungsanlage für landwirtschaftlichen Betrieb und 51a Gesellschaft vom 28.07.2011

Hallo,

die Frage habe ich unserem Steuerberater auch schon gestellt. Der meinte, dass eine Abrechnung der Futtermengen auch über den Flüssigfütterungs-PC möglich sei. Wichtig ist nur, dass das Ganze auch einem Fremdvergleich standhält, man sich also vorstellen könnte, das Ganze auch unter Fremden so zu regeln.
Ich weiss auch von einem Mastbetrieb, der mehrere 51a Gesellschaften bzw. Betriebe auf einem Standort mit einer Flüssigfütterung versorgt. Die Fütterung wird in diesem Fall gewerblich betrieben, was umsatzsteuertechnisch vorteilhaft ist.
In jedem Fall sollte ordnungsgemäß abgerechnet und dokumentiert werden, wie so oft muss vor allem auf dem Papier alles in Ordnung sein.

Gruß,

Timo


Antwort auf:

Hallo Pigpooler,

bei mir auf dem Betrieb ist folgendes Szenario:

Auf dem Stammbetrieb habe ich eine kleine Anzahl an Sauen, Ferkeln und Mastschweinen.
Der Betrieb ist landwirtschaftlich.

Nun möchte ich einen 600er Maststall als 51a Gesellschaft bauen. Die Formalitäten dafür sind alle schon geschaffen / erledigt.

Da ich auf dem Stammbetrieb in naher Zukunft in eine neue Fütterung investieren möchte (Flüssigfütterung), welche Sauen, Mastschweine und evtl. noch die Ferkel versorgen kann leitet sich daraus folgende Frage an:

Sollte ich den neuen Maststall mit seinen 600 Plätzen mit einer eigenen Fütterungsanlage bestücken (diese wäre dann in jedem Fall eine Trockenfütterungsanlage), oder macht es nicht mehr Sinn in eine! Flüssigfütterung zu investieren, welche sowohl den Stammbetrieb, als auch den "51a - Stall" mitversorgen kann.

Gibt es steuerliche Probleme? Was habe ich zu beachten?

Angedacht war folgendes:
Die 51a-Gesellschaft kauft sich 2 Fertigfuttersilos und in diese Silos kommt nur Futter für die 51a-Gesellschaft.
Die Fütterung (landwirtschaftlich) bezieht das Futter für den 51-Stall nur aus den 51a-Silos und mischt Wasser mit bei. Die Wassermenge kann man einfach über eine Wasseruhr ablesen und dementsprechend von Landwirtschaft nach 51a-Stall verkaufen.

Hat jemand ein Ähnliches Szenario? Vielleicht schon (erfolglos) hinter sich?

Ich möchte eben nicht für einen 600er Maststall eine neue Fütterung bauen und 2 Jahre später fange ich auf dem Stammbetrieb an in eine neue Flüssigfütterungsanlage zu investieren, die die 600 Mastplätze "nebenbei mitmachen könnte".
Aber auf gar keinen Fall möchte ich Theater mit den Finanzbehörden, dann doch lieber 2 Fütterungen.

Also, nochmals: Was ist möglich? Was ist sinnvoll? Sollte ich dem möglichen Ärger aus dem Weg gehen und lieber 2 Fütterungen installieren?

Vielen Dank für eine muntere Diskussion

Herbert aus Bayern