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02.05.2008

Betreff: AW: AW: Deckzentrum/Vollspalten vom 17.03.2008 vom 01.05.2008

Hallo,

laut Schweinehaltungsverordnung bestehen zum Liegebereich im Deckstall folgende wesentlichen Anforderungen:
- trockener Liegebereich
- Bei Betonböden mit Schlitzen müssen die Kanten entgratet sein
- Der Liegebereich darf keine nachteilige Beeinflussung der

Gesundheit durch zu hohe oder zu niedrige Wärmeableitung haben
- Bei Einzelhaltung darf der Liegebereich nicht über Teilflächen hinaus perforiert sein, durch die Restfutter oder Kot/Harn durchfallen können. (D.h. Böden mit Schlitzen zur Ableitung unerwünschter Stoffe sind erlaubt! Hier maximal 200mm Schlitzweite)
- In Fress-/Liegebuchten müssen buchtenseitig, ab Futtertrog, mind. 100cm als Liegebereich (max. 15% Schlitzanteil) ausgeführt sein. (D. h. ein Boden mit maximal 17mm Schlitzweite und der üblichen Verteilung der Schlitze, ist hier einsetzbar)

Hoffe ich konnte helfen.

Mit freundlichem Gruße
Dr. Dirk Hesse


Antwort auf:

also ich denke schon das es erlaubt ist, denn gruppenbuchten bestehen ja auch aus vollspalten und das ist auch erlaubt. soweit sie die richtige schlitzbreite und der schlitzanteil unter 15% liegt ist das glaube ich kein problem.
nachteile: die sauen kühlen im winter durch dei spalten schneller aus. bzw. es wird ihnen schneller kalt als bei einem isolierten boden. außerdem ist die befestigung der kastenstände ohne vollspalten einfacher. zudem sind die baukosten mit einer teilperforierung günstiger. außerdem kommen durch die vollspalten auch gase zu der sau hinauf, soweit keine unterflurabsaugung vorhanden ist.
gruß steffen

Antwort auf:

Hallo,

Ist es von Nachteil im Deckzentrum die feste Liegefläche auch in Vollspalten(Drainspalten) auszuführen? Ist es erlaubt. Wird es oft gemacht?

Gruß Torsten