Header-Grafik

21.01.2008

Betreff: AW: Tötung von Ferkeln vom 11.01.2008

Hallo,

zuerst einmal darf ein Wirbeltier nur dann getötet werden, wenn ein
vernünftiger Grund für die Tötung vorliegt. Ein vernünftiger Grund
liegt z.B. vor, wenn ein Tier aufgrund einer Erkrankung oder von Geburt
vorhandene Lebensschwäche unweigerlich verenden wird (darunter fallen
auch schwere Missbildungen (Afterlose), jedoch keine Binneneber,
Brüchling, Zwitter etc.).
Ein Wirbeltier darf nur nach vorheriger Betäubung getötet werden.
Schusswaffengebrauch ist (auch für Jäger) nur in Notfällen (wenn man
ansonsten nicht an das Tier herankommt) erlaubt.
Für Schweine kommt als Betäubung die elektr. Durchströmung und der
Bolzenschuss in Frage. Für Ferkel bis 10 kg auch der Kopfschlag.
Die Tötung muss anschließend durch Blutentzug (z.B. Messerstich)
erfolgen.
Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat. Man braucht dazu einen entsprechenden
Sachkundenachweis, z.B. mit der Ausbildung zum Landwirt.

Infos z.T. entnommen aus:
http://bundesrecht.juris.de/tierschg/BJNR012770972.html#BJNR012770972BJNG000303377

Gruß Christoph S.


Antwort auf:

Darf ein Landwirt, z.B. wenn Mißbildungen vorliegen, Ferkel töten?
Welche Tötungsarten sind gesetzeskonform (Tierschutz, Arzneimittelrecht,Waffenrecht usw.) und auch praktikabel?
MfG
B.Barthel