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28.02.2012

Betreff: AW: Dispensierrecht vom 24.02.2012

Zusatz zur News zum "Dispensierrecht" mit einem Link zu einer Petition zur Beibehaltung des Dispensierrechts.
Dieser Link kann offensichtlich nicht von jedem Browser direkt angewählt werden.

Wir empfehlen daher folgende Vorgehensweise:

a) Eingabe in Ihre Suchmaschine: "Bundestag Petitionen": Sie landen hier: https://epetitionen.bundestag.de/
b) Bei "Suchwort" die Nummer 22430 eingeben
c) Oben rechts registrieren und Antwort-E-mail abwarten (geht ganz schnell)
d) Mit den zugesendeten Daten die Petition unterzeichnen

Lieben Gruß
Pigpool-Redaktion



Antwort auf:

Hallo zusammen,

das Dispensierrecht (Apothekenrecht) für Tierärzte steht ernsthaft auf dem Prüfstand. Man wirft den Tierärzten vor, aus Gewinnstreben zu viele Antibiotika verkaufen zu wollen. Der Landwirt steht im Generalverdacht, Antibiotika als Leistungsförderer einsetzen zu wollen.

Hier einige Hintergrundinformationen und am Ende der Hinweis auf eine wichtige Bundestagspetition!!

Sicher! Das tierärztliche Apothekenrecht schafft Einkommen. Warum aber auch nicht?

Gänzlich unerträglich wird es aber, wenn unterstellt wird, dass Tierärzte „massenhaft“ Antibiotika verkaufen wollten, um ihr Einkommen aufzubessern und Landwirte diese Arzneimittel auch fordern, um das Wachstum ihrer Tiere zu fördern.

Diese Unterstellungen sind einfach falsch!
Die Fakten sind:

1. Antibiotika kosten - zum Teil sehr viel – Geld!
2. Der Einsatz von Antibiotika ist für den Landwirt mit Zeit und Arbeit verbunden!
(Verabreichung, Einhaltung von Wartezeiten (Schlachtverbot))
3. Die Bedeutung von Antibiotika als Masthilfsmittel wird deutlich überschätzt
4. Der Einsatz von Antibiotika folgt grundsätzlich den Kriterien „Guter Veterinärmedizinischer Praxis“ und wird fachlich durch die so genannten Antibiotikaleitlinien beschrieben. In diesem Zusammenhang schätze ich, dass der Einsatz von Antibiotika in der Veterinärmedizin deutlich häufiger von Resistenztesten (Wirksamkeitsprüfungen) begleitet wird, als dies in der Humanmedizin der Fall ist. Die dort kursierenden Probleme mit MRSA müssen zunächst einmal als deutlich hausgemacht bezeichnet werden und sind zunächst nicht die Folge des Einsatzes von Antibiotika in der Tierhaltung.
5. Die Qualität des bestandsbetreuenden Tierarztes wird heutzutage an seiner Fähigkeit bemessen, Konzepte zur Krankheitsvorbeuge zu entwickeln. Wir integrieren uns in Fragen der Haltung, der Fütterung, des Managements und entwickeln vorbeugende Impfkonzepte (an denen wir wirklich gerne verdienen, da sie wirtschaftlich und verbraucherfreundlich sind).
6. Zu hohe Tierarztkosten sind der Anfang vom Ende einer Tierarzt-Landwirtsbeziehung und keinesfalls Ausdruck einer wechselseitig zufriedenstellenden Gewinnsituation.
7. Eine zeitnahe Akutbehandlung insbesondere größerer Tiergruppen ist an Wochenenden bzw. Feiertagen und in Notfällen nur noch schwierig bis gar nicht möglich (z.B. bei APP, PIA, Dysenterie, usw,…..)

Eine Änderung des Vertriebsweges bringt nicht mehr Sicherheit
Der drohende Verlust des tierärztlichen Apothekenrechtes ist keinesfalls mit mehr Verbrauchersicherheit verbunden! Aktuell arbeiten wir mit den Betrieben auf der Grundlage von Betreuungsverträgen, die angemessene Betreuungsintervalle vorsehen. Der Kontakt ist unmittelbar, Behandlungserfolge werden kontrolliert und dokumentiert; es werden Konzepte zu weiterer Diagnostik besprochen und gemeinsam Maßnahmen zur Krankheitsvorbeuge geplant und umgesetzt.
Der Verlust des Dispensierrechtes wird für den Landwirt (übrigens auch für Pferde- und Hundehalter) durch den Umweg einer externen Apotheke sehr umständlich und mit einer enormen Kostenexplosion verbunden sein, denn der Einkommensverlust des Tierarztes muss durch entsprechend hohe Beratungs-/ Behandlungshonorare aufgefangen werden. Und schließlich möchte/muss die zusätzliche Apotheke natürlich auch verdienen.
Viel entscheidender ist aber, dass die Kontrolle über Einsatz und Verbleib der Arzneimittel keinen Deut besser wird. Und wird der Tierarzt weniger schnell verschreiben? Unsinn! Warum auch? Vielleicht sogar öfter - weil unbefangener - wird der Tierarzt auf Nummer sicher gehen und die Notwendigkeit eines Antibiotikums sehen, um den schnellen Behandlungserfolg zu gewährleisten. Schließlich kann einem jetzt selbst der Bauer nicht mehr vorwerfen, man wolle nur Geld verdienen…

Im Bundestag läuft aktuell eine Petition (Nr. 22430) zu diesem Thema. Bitte registriert Euch und unterzeichnet alle diese Petition.

Der Link ist (einfach kopieren und einfügen):

https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition%3Bsa%3Ddetails%3Bpetition%3D22430


Dr. Rolf Nathaus